Zonenplan Siedlung

Neue Zonenbezeichnungen

Neue Zonensystematik und neue Bezeichnungen

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Zonen gegenüber heute zusammengefasst sowie einzelne Zonentypen neu geschaffen. Der Kanton Luzern definiert im revidierten Planungs- und Baugesetz (PBG) keine Geschosszahlen mehr. Dementsprechend müssen auch die bestehenden Zonenbezeichnungen geändert werden. So wird beispielsweise die 2-geschossige Wohnzone a (W2-a) zur Wohnzone B (W-B), die 3-geschossige Wohnzone a (W3a-b) zur Wohnzone D (W-D).

 

Spezielle Wohn- und Mischzonen

Gebiete mit speziellen Nutzungs- oder Gestaltungsansprüchen bzw. Gebiete, für welche ein qualitätssicherndes Verfahren (z.B. Wettbewerb oder Testplanung) bereits durchgeführt wurden oder noch durchzuführen sind, werden in «Spezielle Wohnzonen» oder «Spezielle Mischzonen» umgezont. Diese ermöglichen ortsbauliche Lösungen für Herausforderungen, welche mit «gewöhnlichen» Zonen nicht erreicht werden können. Für jede «Spezielle Wohn-» oder «Spezielle Mischzone» werden massgeschneiderte Bestimmungen erlassen, welche Zweck, Art und Mass der Nutzung, Lärmempfindlichkeitsstufe sowie spezifische Zusatzbestimmungen umfassen.

 

Ausscheidung von Verkehrszonen

Neu müssen gemäss PBG sämtliche Verkehrsflächen, mit Ausnahme der Hauszufahrten, der Verkehrszone zugeteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fläche auf einem separaten Grundstück ausgeschieden ist und wer Eigentümer dieser Fläche ist.