Bau- und Zonenreglement

Neue Systematik

Von Ausnützungsziffer mit Geschossen zu Überbauungsziffer und Höhenregelung

Der Aufbau des neuen Bau- und Zonenreglements (BZR) unterscheidet sich grundlegend vom bisherigen Reglement. Das kommunale BZR hat sich an den eidgenössischen und kantonalen Vorgaben zu orientieren. Grundlage der neuen Systematik bilden die Vorgaben des Bundes zur Harmonisierung der Messweisen und Baubegriffe sowie das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG). Neu wird anstelle der bekannten Ausnützungsziffer (AZ) eine Überbauungsziffer (ÜZ) in Kombination mit einer neuen Höhenregelung eingeführt. Die Angabe der Anzahl zulässiger Geschosse wird ersetzt durch eine einzuhaltende Gesamt- und Fassadenhöhe.

Die Nutzungsdichte wird neu über zwei Vorgaben definiert:

  • der Anteil einer Parzelle, welche überbaut werden darf (z.B. ¼ der Parzelle = ÜZ 0.25)
  • zulässiges Höhenmass

Das neue, durch den Regierungsrat genehmigte, Bau- und Zonenreglement im Detail.