Mehrwertabgabe

Mehrwertabgabe

Grundlagen Mehrwertabgabe

Seit 1. Januar 2018 gibt es im Kanton Luzern eine Mehrwertabgabepflicht. Dieser unterliegen sowohl Einzonungen als auch Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht und der Erlass oder die Änderung von Bebauungsplänen. Die Höhe der Mehrwertabgabepflicht liegt bei 20 Prozent. Massgebend für den Mehrwert ist die Differenz zwischen dem heutigen Verkehrswert und dem Verkehrswert nach der Planungsmassnahme.
Weitere Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und weitere Unterlagen gibt es unter www.mehrwertausgleich.lu.ch.

 

Auswirkungen auf Sempach

Wie genau die Auswirkungen der Mehrwertabgabe auf Sempach sind, ist im folgenden Dokument zusammengefasst. Es gibt eine kompakte Übersicht über die Grundlagen zur Mehrwertabgabe im Kanton Luzern  und die Folgen für Sempach:

Auswirkungen Mehrwertabgabe Sempach

 

Reglement Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen

Das Reglement hält fest, wie die kantonalen Vorgaben für die Erhebung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen sowie dem Erlass und der Änderung von Bebauungsplänen in Sempach umzusetzen sind. Fällt ein planungsbedingter Mehrwert an, haben anerkannte Fachleute der Immobilienbewertung diesen zu schätzen. Im Weiteren wird im Reglement festgehalten, wie die Erträge der Mehrwertabgabe zu verwenden sind. Im Vordergrund steht primär die Kompensation von Auswirkungen der Innenentwicklung (Aufwertung Siedlungsqualität, Förderung Biodiversität etc.).

 

Urnenabstimmung vom
29. November 2020

Das Reglement wurde den Stimmberechtigten aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Corona-Virus an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 (anstelle der Gemeindeversammlung vom 26. November 2020) zur Beschlussfassung unterbreitet und klar angenommen.

 

Download Reglement Mehrwertabgabe