Die revidierte Ortsplanung wurde vom 16. November bis 15. Dezember 2020 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage sind insgesamt 22 Einsprachen gegen Teile der Gesamtrevision der Ortsplanung Sempach eingegangen. Der Stadtrat hat mit allen Einsprechenden Einigungsverhandlungen durchgeführt.

 

Einige Einsprachen wurden daraufhin zurückgezogen, bei einigen Einsprachen konnte eine gütliche Einigung erzielt werden und ein paar Einsprachen sind unerledigt und werden vom Stadtrat an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 zur Abweisung beantragt werden. Wo eine gütliche Einigung mit den Einsprechenden zustande kam, musste in der Regel der Zonenplan und/oder das Bau- und Zonenreglement angepasst werden. Dabei wurden aus Sicht des Stadtrats zweckmässige und berechtigte Anliegen, welche die Ziele der Ortsplanungsrevision nicht infrage stellen, berücksichtigt. Einige weitere Anpassungen an den Planungsinstrumenten hat der Stadtrat von sich aus vorgenommen, um auf neue Erkenntnisse zu reagieren.

 

Für diese Änderungen nach der ersten öffentlichen Auflage wurde das Einspracheverfahren für betroffene Dritte im Rahmen einer zweiten öffentlichen Auflage vom 26. August bis 24. September 2021 wiederholt. Dabei sind drei Einsprachen eingegangen. Der Stadtrat hat mit allen Einsprechenden wiederum Einigungsverhandlungen durchgeführt.

 

Übersicht über den Stand der Einsprachen

Von den insgesamt 25 Einsprachen (22 aus der ersten und 3 aus der zweiten öffentlichen Auflage) mit insgesamt 70 Einsprachepunkten konnten

  • 20 Einsprachen gütlich erledigt oder zurückgezogen werden (56 Einsprachepunkte erledigt oder zurückgezogen),
  • 3 Einsprachen teilweise gütlich erledigt oder zurückgezogen werden (3 Einsprachepunkte erledigt oder zurückgezogen, 5 Einsprachepunkte unerledigt),
  • 2 Einsprachen (6 Einsprachepunkte) nicht gütlich erledigt werden.

 

Über die 5 nicht oder nur teilweise gütlich erledigten Einsprachen hat die Gemeindeversammlung zu befinden. Die nicht gütlich erledigten Einsprachen zum Zonenplan Siedlung und zum Bau- und Zonenreglement sind in der Botschaft abgehandelt. Zum Zonenplan Landschaft sind keine Einsprachen offen.

 

Unwesentliche Änderungen nach der 2. öffentlichen Auflage

Nach der zweiten öffentlichen Auflage wurden im Bau- und Zonenreglement folgende unwesentlichen Änderungen vorgenommen:

  • Anhang 3a, Nr. 7 Spezielle Wohnzone «Luzernerstrasse», Teilgebiet a «1. Bautiefe» und Teilgebiet b «2. Bautiefe»: Die Zusatzbestimmungen («Für die Bau- und Aussenraumgestaltung sowie die Erschliessung ist der Masterplan Luzernerstrasse vom 20.08.2019 wegleitend») werden aus dem Bau- und Zonenreglement gestrichen. Die relevanten Inhalte aus dem Masterplan, betreffend die Bau- und Aussenraumgestaltung sowie die Erschliessung, wurden direkt in den massgeschneiderten BZR-Bestimmungen zu den beiden Teilgebieten umgesetzt. Die zusätzliche Verankerung des Masterplans «Luzernerstrasse» in den Zusatzbestimmungen ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
  • Anhang 3b, Nr. 2 Spezielle Mischzone «Stadtweiher», Teilgebiet a «Übergang Weihermatte» und Teilgebiet b «Stadtweiher Süd»: Die Art der Nutzung wurde präzisiert, dass anstelle sämtlicher Detailhandelsbetriebe lediglich grössere Detailhandelsbetriebe nicht erlaubt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich kleinere Geschäfte wie bspw. Coiffure, Kosmetiksalons und/oder spezifische Fachgeschäfte wie Papeterien im Stadtweihergebiet ansiedeln können.
  • Anhang 8, Erholungszone A8 Camping, erster Spiegelstrich: Der Satz «Der Gewässerabstand beträgt mindestens 15 m» wurde – analog der Formulierung in den anderen Erholungszonen – ersetzt mit «Der zum See einzuhaltende Abstand bestimmt sich durch den Gewässerraum».