Meierhof

Mitbestimmen beim Meierhof

Aus den Erkenntnissen der ortsbaulichen Studie «Meierhof» wurden der Bevölkerung von Sempach die nachfolgend aufgeführten 3 Varianten zur Mitwirkung unterbreitet. Dabei konnten je nach Wahl der Variante Wertminderungsklagen sowie allfällige Abschreibungen auf die Stadt Sempach zukommen.

Umsetzung Meierhof Variante 1

Variante 1:
Überbauungsmöglichkeit erhalten

Die heute der 2-geschossigen Wohn- und Arbeitszone (WAr2) zugeordneten Grundstücke werden der Mischzone A, die der Arbeitszone zugeordneten Grundstücke der Arbeitszone A zugeteilt. Zudem wird der gesamte Perimeter mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt, um eine optimale Eingliederung sowie hohe architektonische Qualitäten von Erweiterungs-, Ersatz- und Neubauten an dieser sensiblen Lage zu erreichen.

Umsetzung Meierhof Variante 2

Variante 2:
Rückzonung kleiner Perimeter

Die Grundstücke 919, 920, 231 und 230 werden ausgezont (Landwirtschaftszone). Die übrigen Grundstücke werden analog der heutigen Zonenzuteilung der Arbeitszone A bzw. der Mischzone A zugeteilt (vgl. Variante 1). Die in der Bauzone verbleibenden Grundstücke werden mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt, um eine koordinierte Bebauung an diesem sensiblen Ort sicherzustellen.
Insgesamt ist bei der Variante mit einer Wertminderungsklage inkl. Abschreibung des gemeindeeigenen Grundstücks von bis zu ca. 1.5 Mio. CHF zu rechnen.

Umsetzung Meierhof Variante 3

Variante 3:
Rückzonung grosser Perimeter

Die Grundstücke Nrn. 919, 920, 231, 230, 515, 900 und 734 werden ausgezont (Landwirtschaftszone). Das Grundstück Nr. 925 verbleibt analog der heutigen Zonenzuteilung in der Mischzone A (vgl. Variante 1). Auf die Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht für das einzelne Grundstück wird verzichtet. Im Falle eins Neubauvorhabens kann der Stadtrat bei Bedarf auf Grundlage von Art. 4 BZR ein qualitätssicherndes Verfahren verlangen.
Insgesamt ist bei dieser Variante mit einer Wertminderungsklage inkl. Abschreibung des gemeindeeigenen Grundstücks von bis zu ca. 2.5 Mio CHF zu rechnen.

Umsetzung im Zonenplan

Umsetzung im Zonenplan

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung haben gezeigt, dass eine Variante mit Teil-Bebauung der heutigen Bauzonenreserve die grösste Unterstützung erfährt. Die Variante 1 aus der Mitwirkung wurde entsprechend weiterentwickelt. Das im Eigentum der Stadt Sempach liegende Grundstück wird aufgrund der Überführung in eine Grünzone von Bauten freigehalten. Zur Erarbeitung der konkreten Planung in dieser sensiblen Zone muss ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt werden.