Im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung wird der Verkehrsrichtplan neu erstellt.
Grundlage dazu sind das Teilkonzept Verkehr des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) und das darauf aufbauende Mobilitätskonzept der Stadt Sempach. Der neue Verkehrsrichtplan ersetzt den Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 2007.

 

Die wichtigsten Ziele des Verkehrsrichtplan sind:

  • Abstimmen von Siedlungsentwicklung und Verkehr,
  • Nachhaltige Erschliessung der Quartiere mit allen Verkehrsträgern,
  • Steigerung des Modal Split,
  • Behebung von Schwachstellen und Lücken in den Verkehrsnetzen.

 

Der Verkehrsrichtplan legt alle für die Groberschliessung des Siedlungsgebiets notwendigen Verkehrsanlagen (Strassen, Fusswege, Trottoirs, Haltestellen, Parkierung) fest. Neben der vollständigen Erschliessung liegt der Fokus der Massnahmen insbesondere auf der Qualität der Verkehrsanlagen, also insbesondere auf einer siedlungsverträglichen Gestaltung des Strassenraums.

Der Verkehrsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan und für die Gemeindebehörden verbindlich. Er wird durch den Stadtrat erlassen und durch den Regierungsrat genehmigt.

 

Durchgeführte Mitwirkungsauflage Herbst 2019

Der Stadtrat hatte bereits am 2. September 2019 bis 2. Dezember 2019 zur Mitwirkung eingeladen (vgl. Mitwirkungsbericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung vom 5.11.2020)  und den Verkehrsrichtplan dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Basierend auf den Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage sowie der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung hat der Stadtrat den Verkehrsrichtplan überarbeitet.

 

Öffentliche Auflage Verkehrsrichtplan

Weiter hat der Stadtrat im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Ortsplanungsrevision informiert, dass der Verkehrsrichtplan erst nach der öffentlichen Auflage der Nutzungsplanung, separat zur Auflage gebracht wird. Die öffentliche Auflage erfolgt nun vom 11. Januar 2021 bis 9. Februar 2021. Im Rahmen der Auflage können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zu den Entwürfen äussern, Einsprachen sind hingegen nicht möglich.

 

Gegenstand des Auflageverfahrens

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 13 PBG mit Äusserungsmöglichkeit ist:

Weitere orientierende Unterlagen sind:

 

Äusserungsmöglichkeit

Bitte richten Sie Ihre Meinungsäusserungen schriftlich an den Stadtrat. Die Meinungsäusserungen werden nach Ablauf der Auflagefrist ausgewertet und schriftlich dazu Stellung genommen. Anschliessend wird der Stadtrat gemäss Plan den Verkehrsrichtplan verabschieden und dem Regierungsrat zur Genehmigung einreichen. An der nächsten Gemeindeversammlung vom 31.05.2021 wird der Stadtrat den verabschiedeten Verkehrsrichtplan vorstellen und den Stimmberechtigen zur Kenntnisnahme vorlegen.

 

Weitere Informationen zum Auflageverfahren finden Sie unter «Informationen und Termine zur Auflage des Verkehrsrichtplans»